Datenschutz

Informationelle Selbstbestimmung

Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen Unternehmen / Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten.

Datenschutz und Datensicherheit gewinnen auch mit Blick auf die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr an Bedeutung. Auf Grund der hieraus resultierenden Gefahren für das verfassungsrechtlich anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewinnen Datenschutz und IT-Sicherheit immer mehr an Bedeutung.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist jedes Unternehmen - mit mindestens zehn Mitarbeitern, die personenbezogenen Daten automatisiert Verarbeiten verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Entweder aus internen Strukturen heraus oder über einen externen Dienstleister. Auch Unternehmen, die Daten verarbeiten, die einer Vorabkontrolle unterliegen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die Ausbildung und das Aufgabengebiet erfordern qualifiziertes Fachwissen. Die Mindestanforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind in dem “Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010“ nachzuschlagen.

Die Schaffung einer internen Stelle ist zeit- und kostenintensiv. Lagern Sie Ihren Datenschutz aus und profitieren Sie von erforderlichem und zuverlässigem Fachwissen. Die MEKO-S GmbH bietet dieses Fachwissen aus einer Hand.

Wir informieren Sie gerne

Telefon+49 421 38890-13
E-Maildatenschutz@remove-this.meko-s.de

 

 

Mitglied bei der GDD - Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

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